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Wie kann man Vaterschaftstests gerichtlich durchsetzen? Wenn die Partnerin und das Kind, bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einer DNA-Probe zum Zweck eines Vaterschaftstests nicht zustimmen, hat der Vater die Möglichkeit, diesen Test beim Familiengericht durchzusetzen. In den meisten Fällen wird das Gericht den Probeentnahmen zur Durchführung von Vaterschaftstests zustimmen. Ausnahmen werden vor allem dann gemacht, wenn das Wohl des minderjährigen Kindes durch solche Untersuchungen erheblich gefährdet wäre. Zuständig für eine solche Eingabe zur Duldung einer Probeentnahme von DNA-Material, ist das Familiengericht am Wohnort des Kindes. Die bessere Lösung ist natürlich eine einvernehmliche Regelung, die ohne die Einschaltung von Gerichten auskommt. Da heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht anerkannt werden, braucht man in solchen Fällen eine schriftliche Genehmigung der Mutter so wie des Kindes oder dessen Vertreters, um einen legalen Vaterschaftstest durchführen zu lassen.
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